Uns erreichen derzeit viele Rückfragen zum Thema Kabelfernsehen, da zum 30.06. das sogenannte Nebenkostenprivileg wegfällt. Das heißt, dass Wohnungsunternehmen TV – Angebote nicht mehr über die Nebenkosten abrechnen dürfen.
Dies sorgt für große Unruhe und Unsicherheit am Markt.
Das Gute für Sie ist, dass Sie als Mieter der GWG entspannt damit umgehen können, denn Sie sind nicht davon betroffen. Sie haben beim Abschluss Ihres Mietvertrags ebenfalls einen Vertrag zur Kabelversorgung geschlossen. Dieser wurde nie über die Nebenkosten abgerechnet und somit ist dieser auch nicht von der Änderung betroffen.
Anders gesagt: Alles läuft für Sie weiter wie bisher.
Möchten Sie jedoch das Kabelfernsehen nicht mehr nutzen, haben Sie auch Gelegenheit zur Kündigung mit einer einmonatigen Frist. Dies gilt nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten.