Genossenschaftliches Wohnen

Unser Angebot an Sie!

Das Wohnen bei einer Genossenschaft ist geprägt durch den Begriff des Dauernutzungsrechtes, dies bedeutet eine eingeschränkte Kündigungsmöglichkeit seitens der Genossenschaft. Unsere Wohnungsmieter können in ihren Wohnungen, sofern sie ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen, alt werden.

Die GWG Hombruch-Barop steht für

  • zeitgemäßes,
  • generationsübergreifendes,
  • sicheres und
  • leistbares

Wohnen in einer Genossenschaft, die durch ihre Offenheit ihre Mitglieder am Geschehen beteiligt.

Unser Wohnungsbestand reicht von der kleinen 1-Zimmer-Wohnung bis hin zur Komfort-Wohnung über 2 Etagen. Frei werdende Wohnungen werden auf ihre Vermietbarkeit geprüft und im Hinblick auf die kontinuierliche Entwicklung der Genossenschaft, wenn notwendig modernisiert und dem heutigen Wohnstandard angepasst.

Da sich unsere Mieterschaft aus allen Altersgruppen zusammensetzt, sind wir bemüht, Familien mit Kindern und auch unsere älteren Mitglieder bei unseren Planungen zu berücksichtigen. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang neben den großen Wohnungen für Familien auch barrierefreie Wohnungen für ältere und körperbehinderte Mieter.

Unsere Mietzinspolitik orientiert sich neben wirtschaftlichen Aspekten an den Preisspannen des Mietspiegels für die Stadt Dortmund. Somit können unsere Mieter und Mitglieder darauf vertrauen, dass sich die Mieten in einem wirtschaftlich angemessenen Rahmen bewegen.

Genossenschaftliches Wohnen

Unser Angebot an Sie!

Das Wohnen bei einer Genossenschaft ist geprägt durch den Begriff des Dauernutzungsrechtes, dies bedeutet eine eingeschränkte Kündigungsmöglichkeit seitens der Genossenschaft. Unsere Wohnungsmieter können in ihren Wohnungen, sofern sie ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen, alt werden.

Die GWG Hombruch-Barop steht für

  • zeitgemäßes,
  • generationsübergreifendes,
  • sicheres und
  • leistbares

Wohnen in einer Genossenschaft, die durch ihre Offenheit ihre Mitglieder am Geschehen beteiligt.

Unser Wohnungsbestand reicht von der kleinen 1-Zimmer-Wohnung bis hin zur Komfort-Wohnung über 2 Etagen. Frei werdende Wohnungen werden auf ihre Vermietbarkeit geprüft und im Hinblick auf die kontinuierliche Entwicklung der Genossenschaft, wenn notwendig modernisiert und dem heutigen Wohnstandard angepasst.

Da sich unsere Mieterschaft aus allen Altersgruppen zusammensetzt, sind wir bemüht, Familien mit Kindern und auch unsere älteren Mitglieder bei unseren Planungen zu berücksichtigen. Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang neben den großen Wohnungen für Familien auch barrierefreie Wohnungen für ältere und körperbehinderte Mieter.

Unsere Mietzinspolitik orientiert sich neben wirtschaftlichen Aspekten an den Preisspannen des Mietspiegels für die Stadt Dortmund. Somit können unsere Mieter und Mitglieder darauf vertrauen, dass sich die Mieten in einem wirtschaftlich angemessenen Rahmen bewegen.

Über uns

DIE GWG Hombruch-Barop

Unsere Genossenschaft wurde im Jahre 1896 mit Sitz im Dortmunder Süden gegründet. Heute zählt die Genossenschaft rund 1.700 eingetragene Mitglieder. In der über 100jährigen Tradition war und ist es stets unser Bestreben, die Mitglieder mit gutem und sicherem Wohnraum zu sozialverträglichen Mieten zu versorgen.

Unser Wohnungsbestand befindet sich im bevorzugten südlichen Stadtrand in den Dortmunder Ortsteilen:
Hombruch // Barop // Menglinghausen // Persebeck

Unsere langjährigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind als ausgebildete Fachkräfte in den verschiedenen Arbeitsbereichen als dynamisch zusammenwirkendes Team tätig.

Als modernes und leistungsstarkes Unternehmen gewährleisten wir unseren Mitgliedern und Kunden in allen Bereichen, rund um das Thema „Wohnen“, fachliche kompetente Beratung und Betreuung.

Mitgliedschaft

Mitgliedschaft in einer Genossenschaft

Was Sie über die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft wissen sollten!

Durch die Zeichnung und Einzahlung eines Geschäftsanteiles entsteht die Mitgliedschaft in der Genossenschaft.

Die Höhe des Geschäftsanteiles wurde von der Mitgliederversammlung auf 550,00 € festgesetzt. Dieser angemessene Pflichtanteil, welcher sofort einzuzahlen ist, befindet sich im Vergleich mit anderen Genossenschaften im unteren bis mittleren Preissegment. Daher ist der Geschäftsanteil auch für sozial benachteiligte Interessenten realisierbar. Wirtschaftlich Stärkere haben die Möglichkeit neben dem Pflichtanteil jederzeit weitere freiwillige Anteile zu erwerben. Damit beteiligen Sie sich am Eigenkapital der Genossenschaft. Einmal jährlich wird auf den Geschäftsanteil eine ertragsabhängige Dividende von höchstens 4% gezahlt.

Bei Aufnahme in die Genossenschaft ist ein einmaliges Eintrittsgeld von 40,00 € zu zahlen.

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann nur mit einer Frist von 2 Jahren zum Jahresende erfolgen. Die Auszahlung des Guthabens erfolgt nach Feststellung der Bilanz für das Geschäftsjahr, zu dessen Ablauf die Kündigung wirksam wird.

Aus dem Genossenschaftsgesetz und der Satzung der Genossenschaft ergeben sich die Rechte und Pflichten der Mitglieder und die Aufgaben der Mitgliederversammlung, des Aufsichtsrates und des Vorstandes der Genossenschaft.

Aus den eingezahlten Geschäftsanteilen ist Haus- und Grundbesitz der Genossenschaft entstanden, aus dem wiederum Erträge aus der Vermietung erwirtschaftet werden. Diese Erträge werden in Neubau- und Instandhaltungsmaßnahmen sowie in zeitgerechte Modernisierung investiert. So ist im Laufe von mehr als 100 Jahren ein beachtliches Immobilienvermögen entstanden, das letztlich allen Mitgliedern gehört.

Mitgliedsanträge können über die Geschäftsstelle beantragt werden.
Derzeit herrscht jedoch ein Aufnahmestopp, so dass der Erwerb einer Mitgliedschaft nur bei Vermietung einer Wohnung an Sie möglich ist.